Trend „O’zapft is!“ – Der Musikrechte-Streit auf TikTok & Co.

Trend „O’zapft is!“ – Der Musikrechte-Streit auf TikTok & Co.

Management Summary

  • Während Privatpersonen auf Plattformen wie TikTok oder Instagram weitgehend sicher Sounds nutzen können, ist die Lage für Unternehmen, Selbstständige, Behörden und Influencer komplex

  • Die einfache technische Verfügbarkeit von Musik auf Social Media verleitet viele Nutzer zur unüberlegten Verwendung populärer Sounds

  • Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen und Creator sich intensiv mit den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen auseinandersetzen

Die Nutzung von Trend-Sounds in sozialen Netzwerken wie TikTok oder Instagram ist beliebt, vor allem in der Hochsaison von Events wie dem Oktoberfest. Was viele jedoch unterschätzen: Musikrechte sind ein ernstzunehmendes Thema. Besonders bei kommerziellen Accounts kann der Einsatz urheberrechtlich geschützter Sounds schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der Sound zum Risiko wird:

Spätestens wenn die ersten Oktoberfest-Videos mit dem beliebten Sound „Skandal im Sperrbezirk“ auf TikTok und Instagram auftauchen, ist der Trend da. Während die Maßkrüge steigen, schlagen in den Rechtsabteilungen vieler Unternehmen bereits die Alarmglocken.
Denn was viele Nutzer:innen, Unternehmen und auch Influencer häufig übersehen: Der Trend-Sound kann schnell zu einer kostspieligen Abmahnung führen.

Soziale Netzwerke bieten (vermeintliche) Freiheit:

TikTok, Instagram oder Facebook stellen eine große Auswahl an Musik bereit – ein Video aufnehmen, einen beliebten Sound hinzufügen, posten, fertig. Für viele Nutzer:innen ist das Alltag und für Privatpersonen meist auch rechtlich unproblematisch.
Allerdings sind sie nicht für alle Nutzungsarten gleichermaßen freigegeben.

Das Problem: Wer darf welchen Sound verwenden?

Während Privatpersonen nach aktuellem Stand viele Musikelement relativ sicher verwenden können, wird es bei kommerziellen Nutzungen kritisch. Dazu zählen nicht nur klassische Unternehmen, sondern auch Selbstständige, Behörden, Vereine oder Influencer mit Werbekooperationen.
Auf TikTok sieht man immer wieder Nutzer, die sich in Videos über Abmahnungen und hohe Kosten beklagen, das oft ohne genau zu verstehen, warum.

Wann eine kommerzielle Nutzung vorliegt:

Eine kommerzielle Nutzung liegt häufig schneller vor, als viele denken. Sie ist zum Beispiel dann gegeben, wenn in einem Video Produkte beworben werden oder auch wenn ein Unternehmensaccount einen bestimmten Sound verwendet, kann dies bereits als kommerzielle Nutzung gelten. Darüber hinaus zählt es ebenfalls dazu, wenn durch ein Video Einnahmen generiert werden, etwa durch Werbepartnerschaften.

Die Folge: Abmahnungen und Unsicherheit

Besonders bei viralen Trends ist die Versuchung groß. Doch genau hier liegt die Gefahr: Musik wird genutzt, obwohl keine gültige Lizenz vorliegt, oft ohne böse Absicht, aber mit teuren Konsequenzen.
Die Zahl der Abmahnungen wegen unrechtmäßiger Musiknutzung steigt deutlich an.

Einschätzung von amcestudios:

„Wir möchten keine „Lizenzpolizei“ sein, sondern dafür sensibilisieren, dass das Thema Musiknutzung auf Social Media nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich intensiv mit den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform auseinandersetzen und sich selbst informieren", so Amelie Diehl, Geschäftsführerin, amce studios GmbH.

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